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„Schulterschluss der CDU mit Extremen“

Redaktion hat über eine Stadtratssitzung in Plauen korrekt berichtet

Gegenstand der Beschwerde ist ein von einem Nachrichtenmagazin online veröffentlichter Beitrag. Darin geht es um eine Entscheidung im Stadtrat von Plauen im Vogtland. Dort habe die CDU „im Bündnis“ mit der AfD und einer Neonazi-Partei dafür gestimmt, einem Demokratieprojekt, das sich für Toleranz einsetze, die Gelder zu entziehen. Die CDU habe diese Entscheidung im Stadtrat mit der AfD und der Neonazi-Kleinstpartei „III. Weg“ erwirkt. Das Geld solle nun für andere „Demokratie bildende Projekte“ ausgegeben werden. Das Abstimmungsverhalten wird in dem Beitrag als „Schulterschluss der CDU mit rechtsextremen Akteuren von AfD und III. Weg“ bezeichnet. Hinter der Streichung der Gelder stecke ein längerer lokaler Streit über ein gegen Sachsens Ministerpräsident Kretschmer gerichtetes Wahlplakat, auf dem dieser mit einem Riesenpenis abgebildet gewesen sei. Die CDU habe den Affront in der aktuellen Haushaltsdebatte zum Anlass genommen, dem Demokratiebündnis die künftigen Gelder zu entziehen. Ein Leser des Magazins kritisiert die Berichterstattung. Diese erwecke den Eindruck, CDU und AfD würden ein Bündnis zum gegenseitigen Vorteil eingehen. Eine deckungsgleiche Abstimmung zu einem Sachverhalt bzw. der Verwendung von Haushaltsmitteln als „Schulterschuss“ zu bezeichnen, sei nicht nur grob falsch, sondern auch irreführend. Die Behauptung unterstelle in diesem Fall der CDU eine politische Verbindung in ein zum Teil stark rechtskonservativ geprägtes Lager. Die Redaktion hält die Beschwerde für unbegründet. Im kritisierten Beitrag gehe es um die Darstellung eines lokalpolitisch „zeitgeschichtlichen“ Geschehens. Die Redaktion stelle den Vorgang neutral dar.