Wohnzimmer-Foto veröffentlicht
Persönlichkeitsrecht eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers verletzt
Ein vorbestrafter Kinderschänder wird festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, eine Bekannte vor den Augen zweier Kinder vergewaltigt zu haben. Eine Boulevardzeitung berichtet online über den Fall. Zum Artikel gestellt ist ein Foto, das das Wohnzimmer zeigt, in dem die Tat stattgefunden haben soll. Eine Leserin der Zeitung sieht die Persönlichkeitsrechte des Opfers durch die Veröffentlichung des Wohnzimmer-Fotos verletzt. Der Chefredakteur der Zeitung weist den Vorwurf zurück, da eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht vorliege. Jeder zufällig vorbeikommende Passant habe in die im Parterre liegende Wohnung hineinschauen können. Das Fotografieren einer Wohnung, die ohnehin für jedermanns Blicke zugänglich sei, könne keine unlautere Recherchemethode sein. Der Chefredakteur weist auch den Vorwurf einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zurück, da an der Ablichtung der Wohnung ein besonderes öffentliches Interesse bestanden habe. Der einschlägig vorbestrafte Martin B. habe offenbar eine junge Frau vergewaltigt. Und dies noch im Beisein zweier Kinder. Die Wohnung als Tatort zu zeigen, diene dem besseren Verständnis des besonderen Sachverhalts, so der Chefredakteur abschließend.