Symbolfoto diskriminiert niemanden
Dunklere Hautfärbung ist auf die Lichtverhältnisse zurückzuführen
„Mann verweigert Tragen von Mundschutzmaske und bedroht Menschen in Schwerin“ – so überschreibt eine Regionalzeitung online ihren Bericht über einen Vorfall in ihrem Verbreitungsgebiet. Im Beitrag geht es um einen Schweriner, der in einem Laden keine Maske tragen wollte und später Personen in der Stadt mit einem Messer bedrohte. Die Redaktion illustriert den Text mit einem Symbolfoto. Dieses zeigt eine Hand, die ein Messer hält. Die Haut wirkt dunkel. Der Daumen ist allerdings hell. Ein Leser der Zeitung hält das Symbolbild für diskriminierend. Im Bericht werde über das Aussehen des Täters keine Aussage gemacht. Es heiße nur, dass der Mann Schweriner sei. Das Bild könnte unnötigerweise Vorurteile schüren und sollte daher entfernt werden. Der Rechtsvertreter der Zeitung verweist auf das Originalfoto, das der Redaktion von einer Agentur geliefert worden sei. Es zeigte den unteren Teil des Unterarms und die Innenseite der Faust eines hellhäutigen Mannes. Die Faust umklammere ein Messer. Unterarm, Faust und Messer – so der Rechtsvertreter weiter – lägen im Schatten; ein kleiner Bereich des Daumens werde von der Sonne angestrahlt. Durch diesen Kontrasteffekt wirke die von der Sonne angestrahlte Haut dunkler. Dennoch sei klar, dass der Betreffende ein Mann typischerweise aus Nord- oder Mitteleuropa sei. Zu dem Zeitpunkt, als die Redaktion Kenntnis von der Beschwerde erhielt, habe sie bereits das Foto durch ein anderes ersetzt.