Entscheidungen finden

Putsch-Hintergrund nicht endgültig geklärt

Noch bestehende Zweifel hätten Lesern klargemacht werden müssen

Eine überregionale Tageszeitung berichtet gedruckt und online über die Beweggründe des türkischen Präsidenten Erdogan zur Annullierung der Kommunalwahl in Istanbul. Unter anderem heißt es im Text: „Seit dem Umsturzversuch, den die ehemals mit ihm verbündeten Gülenisten am 15. Juli 2016 unternahmen, führte er unablässig….“. Einige Wochen später berichtet die Zeitung unter der Überschrift „Sie werden in den Bus gezerrt und sind weg“ über Maßnahmen der türkischen Regierung gegen die Opposition. Davon betroffen seien vor allem Personen, die der Gülen-Bewegung nahe stünden. Der Streit, der zwischen Erdogan und den Gülen-Anhängern entbrannt sei, nachdem sie jahrelang gemeinsam die Türkei regiert hätten, sei blutig geendet. Die Zeitung schreibt: „Als sie erkannten, dass sie auch aus der Armee herausgeholt werden sollten, schritten die Gülenisten zur Tat und griffen am Abend des 15. Juli 2016 mit Panzern und Kampfjets nach der Macht“. Über die Gründe, warum die Verschleppungen ohne große öffentliche Resonanz blieben, heißt es: „Zum einen hassen Erdogan-Anhänger im wahrsten Sinne des Wortes die Gülenisten, die putschten, um ihre eigene Regierung zu stürzen.“ Der Beschwerdeführer - ein Universitätsprofessor – kritisiert die Tatsachenbehauptung, dass der „Umsturzversuch“ in der Türkei von den ehemals mit Erdogan verbündeten Gülenisten unternommen worden sei. Er sehe in dieser Tatsachenbehauptung eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Die nach seiner Meinung falsche Tatsachenbehauptung werde in dem späteren und von ihm erneut kritisierten Beitrag erneut aufgestellt. Zwei Beauftragte des Verlages stellen fest, dass die Hintergründe des Putschversuches vom 15. Juli 2016 bis heute nicht bis zum letzten Detail geklärt seien. Sorgfältig recherchierte Anhaltspunkte des Autors sprächen jedoch dafür, dass der Putschversuch den Gülenisten zugeschrieben werden könne.