Entscheidungen finden

Betrugsverdacht in „freundlichem Ambiente“

Im Bericht über einen Arzt den Schutz der Persönlichkeit missachtet

Eine regionale Boulevardzeitung berichtet online über einen Arzt, der auf seiner Website das „freundliche Ambiente“ seiner Privat-Praxis lobe. Das hätten auch zwei Mitglieder der Hells Angels und Skandal-Rapper „Gzuz“ zu schätzen gewusst. Deren Behandlung soll nicht ganz legal gewesen sein, berichtet das Blatt. Der Verdacht: Der Arzt soll falsche Atteste und Gefälligkeits-Rezepte ausgestellt haben. Der Vorwurf laute nun unter anderem auf Betrug und das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse. Der Arzt habe auf eine Anfrage per E-Mail nicht reagiert. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung – kritisiert, dass der Artikel einer Vorverurteilung des Arztes gleichkomme. Die im Artikel genannten Details ließen die genaue Identifizierung des Arztes ohne aufwändige Recherche zu. Ein Arzt sei keine Person des öffentlichen Lebens. Deshalb könne kein öffentliches Interesse zugrunde gelegt werden, das den Persönlichkeitsschutz des Mannes überlagere. Der Artikel schaffe ein Gesamtbild des Arztes, das über die bislang unbewiesenen Vermutungen hinausgehe. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt Stellung. Er weist darauf hin, gegen den Arzt laufe derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges. In diesem Zusammenhang habe auch die Razzia in seinen Praxisräumen gestanden, über die die Redaktion berichtet habe. Die Regeln der Verdachtsberichterstattung seien eingehalten worden. Außerdem habe die Redaktion den Namen des Mediziners abgekürzt und sein Foto ausreichend unkenntlich gemacht. Der Beschuldigte sei somit nicht identifizierbar. Der Chefredakteur weist auf den vergeblichen Versuch der Redaktion hin, den Arzt per E-Mail zu einer Stellungnahme zu veranlassen.