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Im Bild gezeigte Mitarbeiter sind identifizierbar

Boulevard-Zeitung unterstellt ihnen das Zeigen des ISIS-Grußes

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online auf der Homepage und auch in der gedruckten Ausgabe die Schlagzeile „ISIS-Gruß in Düsseldorf – ISLAMISTEN arbeiten am Flughafen“. Neben der Schlagzeile ist ein Foto platziert, dass drei Rollfeld-Mitarbeiter zeigt, die jeweils den Zeigefinger einer Hand nach oben strecken. In den im Wesentlichen inhaltsgleichen Online- und Print-Beiträgen heißt es: „ISIS-Alarm auf dem Flughafen Düsseldorf. Drei Mitarbeiter stehen auf dem Flughafen-Vorfeld vor einem Koffer-Rollband, recken den ISIS-Zeigefinger zum Himmel. Sie bekennen ihre Sympathie mit islamistischen Terroristen.“ Die Redaktion nennt die Namen der drei deutschen Staatsangehörigen. Danach handelt es sich um Mohamed A.R. (19), Hamit A. (20) und Serhat I. (20). Alle drei seien in Deutschland geboren worden. Die Redaktion scheibt, dass die Bundespolizei sofort reagiert habe. Die Flughafenausweise der drei Männer seien gesperrt worden, so dass ihr Zutritt zu Sicherheitsbereichen ausgeschlossen sei. Der Beschwerdeführer sieht mehrere presseethische Grundsätze durch die Berichterstattung verletzt. Die redaktionellen Hinweise auf den „ISS-Gruß“ seien falsch. Der in der Gemeinschaft der Muslime weit verbreitete Gruß des gen Himmel gestreckten Zeigefingers sei nicht der ISIS-Gruß, sondern der „Tauhid“-Gruß. Mit diesem begrüßten sich Muslime, ohne irgendeine Art der ISIS-Unterstützung zu demonstrieren oder zu signalisieren. Die Rechtsvertretung der Zeitung weist die Vorwürfe zurück. Die Geste „ISIS-Finger sei nicht-terroristischen Zusammenhängen entlehnt worden und werde mittlerweile von ISIS-Terroristen zu ihren Zwecken instrumentalisiert. Damit scheide eine presseethische Beanstandung aus. Auch ein Verstoß gegen die Ziffer 8 sei nicht ersichtlich. Die drei im Bild gezeigten Mitarbeiter trügen einheitliche Arbeitskleidung, was sie schon nicht erkennbar mache. Auch handele es sich bei den Abbildungen um unscharfe, aus der Ferne aufgenommene Fotos. Darüber hinaus seien die Betroffenen durch schwarze Augenbalken anonymisiert worden.