Einverständnis für Foto lag nicht vor
Illustrierte veröffentlicht Paparazzo-Bild von Diane Krugers Baby
Eine Illustrierte veröffentlicht in der Rubrik „Blitzlicht“ ein Foto von der Schauspielerin Diane Kruger mit ihrem Baby. Beschwerdeführer ist ein von Frau Kruger beauftragter Rechtsanwalt. Er sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Er kritisiert, dass die Tochter von Frau Kruger auf dem Foto eindeutig und gut zu erkennen sei. Bis zu dieser Veröffentlichung sei das Kind in den Medien nicht präsent gewesen. Die Eltern hätten sich schon im Vorfeld der Geburt und auch danach bewusst dazu entschieden, ihr Baby vor der Öffentlichkeit zu schützen. Es habe weder Pressemitteilungen zur Geburt, noch Fotoveröffentlichungen oder eine Bekanntgabe des Namens gegeben. Das Foto sei während eines privaten Spaziergangs in New York ohne Einwilligung gemacht worden. Der Rechtsanwalt teilt mit, die Illustrierte sei wegen der Veröffentlichung des Paparazzo-Fotos abgemahnt worden. Sie habe auch die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Für die Illustrierte erklärt deren Chefredakteur, die Staatsanwaltschaft verfolge das Ermittlungsverfahren mangels öffentlichen Interesses nicht weiter. Er sieht keinen Verstoß gegen den Pressekodex, weil das öffentliche Interesse an der Darstellung des Babys überwiege. Frau Kruger und ihr Lebensgefährte würden in sozialen Netzwerken immer wieder Bilder ihres Kindes veröffentlichen. Sie inszenierten sich als glückliche Kleinfamilie und liebevolle Eltern. Der Chefredakteur weist den Vorwurf, wonach die Redaktion vorsätzlich und in eklatant rechtswidriger Weise die Persönlichkeitsrechte von Frau Kruger und ihrer Tochter verletzt haben solle, um dadurch eine Auflagensteigerung zu bewirken, ausdrücklich zurück.