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Verbrecher macht Videos von seinen Taten

Beschwerdeführer werfen einer Boulevardzeitung Selbstjustiz vor

„Mutmaßlicher Mörder von Maddie (3) – Einbrecher überführten Christian B. als Vergewaltiger“ titelt eine Boulevardzeitung in ihrer Online-Version. Ermittler seien sicher, dass ein Deutscher – Christian B. (43) – Maddie entführt und ermordet habe. Der Mann sitze derzeit wegen Drogenhandels im Gefängnis. 2019 sei er zu weiteren Jahren im Gefängnis verurteilt worden wegen Überfalls und Vergewaltigung einer 72-Jährigen. Überführt worden sei er durch Einbrecher, die in seinem Haus eine Videokamera erbeutet hätten, auf der die Tat zu sehen sei. Die Verurteilung sei noch nicht rechtskräftig. Dem Beitrag ist ein Video beigefügt, das eine unverpixelte Porträt-Aufnahme von B. zeigt. Der Film stellt auch seine kriminelle Vergangenheit dar. Die Rede ist von Verurteilungen wegen Kinderpornografie, sexuellem Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung. Drei Leser der Zeitung sind in diesem Fall Beschwerdeführer. Sie machen Verstöße gegen die Ziffern 8 (Schutz der Persönlichkeit) und 13 (Unschuldsvermutung) geltend. Zwar bestehe schon wegen der BKA-Fahndung grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse an genaueren Angaben, doch ließen die balkenlose Porträtaufnahme und die ersten Zeilen des Berichts („…Jetzt sind die Ermittler sicher: Das Mädchen wurde entführt und getötet! Von einem Deutschen. Laut …-Informationen handelt es sich um den mehrfach vorbestraften Christian B. (43)„) keine Zweifel, dass B. die Tat begangen habe. Dies sei eine Form der Selbstjustiz, die die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen außer Acht lasse. Der Chefredakteur der Zeitung weist die Vorwürfe zurück. Nur selten gebe es Kriminalfälle, an denen ein vergleichbar überragendes öffentliches Berichterstattungsinteresse bestehe. Auch das Gebot der Unschuldsvermutung sei penibel gewahrt worden. Die gebotene Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und den Persönlichkeitsrechten des mutmaßlichen Täters habe die Redaktion verantwortungsbewusst und differenziert vorgenommen.