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„Ausländisch wirkende Männer“

Formulierungen der Redaktion leisten Vorurteilen Vorschub

Eine Lokal-Zeitung berichtet über Prügeleien in einer Kleinstadt. Die Zeitung zitiert Zeugen, die von Gruppen sprechen, die in die Schlägereien verwickelt gewesen seien. Es ist von „ausländisch wirkenden Männern“ die Rede, die auf Deutsche getroffen seien. Die Polizei mache keine Angaben zur Herkunft der Beteiligten. Zeugen würden gesucht. In der Onlineausgabe der Zeitung berichtet die Redaktion ebenfalls über die Auseinandersetzungen. Auch hier beschreiben Zeugen ausländische Männer und Deutsche. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass diese eine Zeugin zitiere, die die beteiligten Männer als Ausländer bezeichne. Dies sei in seinen Augen eine unangebrachte Darstellung, bei der aufgrund der Hautfarbe der vermeintlichen Täter eine Herkunft außerhalb von Deutschland impliziert werde. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. In der Online-Berichterstattung zeige die Redaktion ein Video, in dem die Männer zu sehen seien, die an den Prügeleien beteiligt gewesen seien. Es seien „ausländisch aussehende und fremdländisch sprechende Männer“. Einer von ihnen sei „Ali“ gerufen worden sein. Es wäre höchst unglaubwürdig, dies zu verschweigen. Außerdem beinhalte der Artikel einen Zeugenaufruf der Polizei, der zumindest einige Merkmale der gesuchten Personen enthalten sollte. Die Vorfälle hätten sich vor vielen Zeugen ereignet. Leserinnen und Leser hätten das Recht auf möglichst viele Informationen, um das Geschehen einordnen zu können.