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Zeitung hätte Einwilligung einholen müssen

Feuer im Kindergarten: Viele Eltern wussten noch gar nicht Bescheid

In einer Regionalzeitung erscheint ein Bericht unter der Überschrift „Kindergarten schrammt an der Katastrophe vorbei“. Einen Tag zuvor hatte die Zeitung – am Tag des Brandes - online unter der Überschrift „Nach der Feuerwehrübung brennt es im Kindergarten tatsächlich“ über das Ereignis berichtet. Was war geschehen? Am Vormittag findet ein Fest statt, zu dem der Kindergarten auch die Feuerwehr zu einer Übungsvorführung eingeladen hat. Am Nachmittag desselben Tages brennt es tatsächlich im Kindergarten. Ein Grill im Garten hatte Feuer gefangen. Die Flammen griffen auf das Kindergartengebäude über. Alle Kinder konnten gerettet werden. Die Regionalzeitung berichtet gedruckt und online. Sie verwendet dabei auch ein Foto der Kinder. Es zeigt, wie die Kinder vor dem Kindergarten am Sammelpunkt auf ihre Eltern warten. Beschwerdeführerin in diesem Fall ist die Mutter eines der auf dem Foto abgebildeten Kinder. Die Zeitung habe online über den Brand mit Foto berichtet, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal alle Eltern informiert gewesen seien. Zudem sollen weder Erzieher noch Eltern ihr Einverständnis zur Veröffentlichung des Fotos gegeben haben. Der Chefredakteur der Zeitung ist der Meinung, dass die Berichterstattung vollkommen korrekt gewesen sei. Sie entspreche in allen Punkten den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Richtlinien des Pressekodex. Autor und Fotograf hätten die Anonymität der Kinder gewahrt und nicht unangemessen sensationell über das Ereignis berichtet. Vielmehr habe die Zeitung die besonderen Umstände einfühlsam und rücksichtsvoll dargestellt. Die Redaktion habe in mehreren Mails an die Beschwerdeführerin versucht, ihre Entscheidung zu erläutern. Zuletzt habe man auch bei ihr ein gewisses Verständnis festgestellt.