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Steuerbeamte rücken „in Mannschaftsstärke an“

Betroffene sehen sich Gefahr der Willkür durch Finanzamt ausgesetzt

Eine Lokalzeitung berichtet online über Vorwürfe, Steuerrückzahlungen erfolgten durch das zuständige Finanzamt gar nicht oder aber erst sehr spät. Der Beschwerdeführer kritisiert, die folgenden Passagen seien unangebrachte Unterstellungen: „Dann rücken die Kontrolleure in Mannschaftsstärke an. Sie durchsuchen das Haus, als sei man ein gefährlicher Terrorist oder Pädophiler“, „Aber Betroffene wissen: Wer sich beschwert, muss den harten Rückschlag in Form einer Steuerprüfung oder anderer Strafmaßnahmen fürchten.“ Diese Äußerung behaupte die Zeitung ohne die Basis konkreter Vorfälle. Die Zeitung lässt die Autorin des Beitrages auf die Beschwerde antworten. Ihr sei es darum gegangen, zum Ausdruck zu bringen, wie Betroffene sich fühlten, wenn sie es mit der Steuerfahndung zu tun bekämen. Über dieses Gefühl hätten Betroffene berichtet. Ähnlich sei es auch mit den Berichten von Gesprächspartnern der Autorin, dass – wer sich beschwere – Strafmaßnahmen befürchten müsse. Die Gesprächspartner wollten auf jeden Fall anonym bleiben. Aus Angst vor Repressalien traue sich niemand, öffentlich den Mund aufzumachen. Den Bericht habe sie – die Autorin – stellvertretend für die von der Willkür des Finanzamts Betroffenen geschrieben. Vielleicht seien die Kommentare, die zu ihrem Beitrag abgegeben worden seien, ein kleiner Beweis dafür, dass das oben Geschilderte nicht aus der Luft gegriffen sei. Im Großen und Ganzen, schreibt die Journalistin abschließend, sei es in dem Artikel darum gegangen, darzustellen, wie Überprüfungen der Steuerbehörden von „Kunden“ wahrgenommen werden. Es möge überspitzt und nach „unangebrachten“ Unterstellungen klingen, spiegele aber das Empfinden und die Erfahrungen der Betroffenen wieder.