Wenn Gadgets eine Party verschönern
Boulevardzeitung nennt Produkte rund ums Grillen beim Namen
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung befasst sich mit Gadgets für eine Balkonparty. Der englische Begriff „Gadgets“ bedeutet „technische Spielerei“ oder auch „Schnickschnack“. Die Redaktion nennt elf Produkte rund ums Grillen und beschreibt sie unter voller Nennung des Herstellers als „voll im Trend“. Jeder der Texte ist mit einer Amazon-Seite des jeweiligen Produkts verlinkt. Der Artikel schließt mit diesem Hinweis: „Unsere ´Bestenlisten´ basieren auf Tests, Erfahrungen und Meinungen unserer Redaktion. Sie sind frei von der Einflussnahme durch Anzeigenkunden oder Affiliate-Partner.“ (Affiliates: Internetgestützte Vertriebsarten). Ein Leser der Zeitung hält den Text eher für Werbung als für journalistischen Inhalt. Der Hinweis am Ende des Textes (s. Zitat) reicht nach seiner Ansicht nicht aus, dies kenntlich zu machen. Die Geschäftsführung der Zeitung versichert in ihrer Stellungnahme, dass es sich bei dem beanstandeten Beitrag um eine redaktionelle Zusammenstellung frei von der Einflussnahme durch Werbekunden oder Affiliate-Partner handele.