Anzeige sieht sehr redaktionell aus
Fachzeitschrift veröffentlicht „Interview“ mit zwei Reifen-Managern
Eine Auto-Fachzeitschrift veröffentlicht ein Gespräch mit zwei Managern eines Reifenherstellers. Im Foto über dem Text ist ein Hinweis „Aktion“ eingeklinkt. Unter dem Text ist ein Gewinnspiel ausgelobt. Um daran teilzunehmen, muss sich der Interessent an die E-Mail-Adresse des Herstellers wenden. Ein Leser der Zeitschrift bemängelt, dass die Anzeige des Reifenherstellers dem „echten“ redaktionellen Teil täuschend ähnlich sehe. Zwei Manager der Firma werden angeblich interviewt. Wer das „Interview“ geführt habe gehe aus der Veröffentlichung nicht hervor. Der Chefredakteur der Zeitschrift stellt fest, nach Ziffer 7 des Pressekodex müsse bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, dieses erkennbar sein. Die Aufmachung der Veröffentlichung in diesem Fall mache dem Leser deutlich, dass ein Eigeninteresse des Verlages besteht. Die Platzierung des Begriffs „Aktion“ im oberen Teil der Seite soll den Leser entsprechend informieren.