Entscheidungen finden

Der Polizeibeamte mit der nassen Hose

Zeitung wahrt nicht die Persönlichkeitsrechte des Fahrers

„Suff-Fahrer hat die Hose voll“ (online) und „Blaufahrer hat die Hosen voll“ (gedruckt) – unter diesen Überschriften berichtet eine Boulevardzeitung über eine Verfolgungsjagd zwischen einem Auto-Fahrer und der Polizei. Ein Folgebeitrag ist überschrieben mit „Hose-voll-Fahrer ist selbst Polizist“. Bei dem Vorfall - so die Zeitung – habe der Fahrer einen Streifenwagen gerammt und sich und drei Polizisten leicht verletzt. Bei der Festnahme habe er sich in die Hose gemacht. Alle Beiträge enthalten ein Foto, das zeigt, wie der Fahrer von Polizeibeamten abgeführt wird. Es ist zu sehen, dass der Fahrer eine durchnässte Hose trägt. Die Redaktion teilt mit, dass es sich bei dem Fahrer selbst um einen Polizeibeamten handele, dem nun der Job- und Pensionsverlust drohe. Drei Beschwerden zu diesen Beiträgen erreichen den Presserat. Einer der Beschwerdeführer kritisiert, dass es keinen Informationswert habe, eine Person mit durchnässter Hose zu zeigen. Diese werde diskreditiert. Ein weiterer Leser moniert, die Zeitung habe die Persönlichkeitsrechte des Fahrers nicht gewahrt. Die Rechtsvertretung der Zeitung sieht durch die Berichterstattung keine presseethischen Grundsätze berührt. Sie steht auf dem Standpunkt, dass der Fahrer durch das Veröffentlichte Foto nicht identifizierbar sei. Nicht erkennbare Betroffene könnten per se nicht diskreditiert werden.