Unangemessene Gewalt am Vatertag?
Zeitung nimmt identifizierendes Foto nach Beschwerde aus dem Netz
Eine Regionalzeitung berichtet online über einen Zwischenfall an einem See am Verlagsort. Es geht um die Frage, ob die Polizei am Vatertag unnötige Gewalt angewendet habe. Im Internet sei ein Video zu sehen, das entsprechende Szenen zeigt. Die Sequenz zeigt, wie ein Jugendlicher von Polizisten auf Pferden zunächst gestellt und dann von mehreren Polizeibeamten in Schutzkleidung hart zu Boden gedrückt worden sei. Dem Artikel beigestellt ist ein Screenshot aus dem Video, auf dem der 17-Jährige zu sehen ist, wie er auf dem Boden liegend von zwei Polizisten fixiert wird. Sein Gesicht ist dabei von der Seite zu sehen. Ein Leser der Zeitung kritisiert, im ursprünglichen Artikel sei nicht nur das Foto von der Festnahme veröffentlicht, sondern auch das Video verlinkt worden, worin der Jugendliche zu erkennen sei. Er sehe einen Verstoß gegen die Richtlinie 8.1 des Pressekodex. Vor allem bei betrunkenen Jugendlichen sei der Schutz der Persönlichkeit besser zu wahren. Ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit an dem Vorgang sei nicht zu erkennen. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, der Beschwerdeführer habe sich per E-Mail an die Redaktion gewendet und gefordert, den Jugendlichen „unkenntlicher“ zu machen. Die Redaktion habe das kritisierte Foto umgehend gelöscht. Das fragliche Video sei bei Eingang der Beschwerde nicht mehr abrufbar gewesen.