Einziger Überlebender ist tagelang ein Thema
Boulevardzeitung mit zahlreichen Leser-Vorwürfen konfrontiert
An drei aufeinander folgenden Tagen berichtet eine Boulevardzeitung gedruckt und online über den einzigen Überlebenden des Seilbahn-Absturzes oberhalb des Lago Maggiore in Norditalien. Die Redaktion zeigt wiederholt ein ungepixeltes Foto der Familie (der überlebende Eitan mit seinen Eltern und seinem Bruder). Sie weist jeweils darauf hin, dass sie das Foto der Familie mit Einwilligung der Angehörigen verbreite. In weiteren Veröffentlichungen ist von einem Einverständnis der Familie keine Rede. Mehr als zwanzig Leser beschweren sich beim Presserat über die Berichterstattung. Einige sehen einen Verstoß gegen den Opferschutz nach Richtlinie 8.2 des Pressekodex in Verbindung mit Richtlinie 8.3, laut der Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar gemacht werden dürfen. Andere sehen eine übertrieben sensationelle Berichterstattung nach Ziffer 11, Richtlinien 11.1 und 11.3. Wiederum andere Beschwerdeführer sehen die Grundsätze der Recherche bei schutzbedürftigen Personen verletzt (Richtlinie 4.2). Die Zeitung nimmt zu den Beschwerden nicht Stellung.