Appell an die Staatengemeinschaft
Überregionale Zeitung kommentiert Giftgasangriffe in Syrien
„Verteidigt das Völkerrecht!“ - unter dieser Überschrift kommentiert eine überregionale Zeitung online einen Giftgasangriff in Syrien. Die kommenden Tage würden zeigen, ob sich die Staatengemeinschaft doch noch zu einer Verteidigung ihrer Prinzipien aufraffen könne. Bis auf einen US-Schlag ein Jahr zuvor seien die Giftgasangriffe ungeahndet geblieben. Das sei verantwortungslos gegenüber den Kindern, Frauen und Männern, denen Schaum aus dem Mund trete, bevor sie an Chlorgas oder Sarin erstickten. Es sei furchtbar für eine Weltgemeinschaft - so der Kommentator weiter –, die sich außerstande sehe, künftige Gräueltaten dieser Art zu unterbinden. Da der UN-Sicherheitsrat durch Vetos gelähmt sein dürfte, sollten Länder wie Frankreich oder die USA in diesem extremen Notfall eingreifen. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung -, weist darauf hin, dass das Völkerrecht militärische Interventionen verbiete, die von außen auf souveräne Staaten gerichtet seien. Nur durch ein Mandat des Sicherheitsrates dürfe eingegriffen werden. Nach Ansicht des Konzernbereichs Recht verkennt der Beschwerdeführer, dass sowohl die Überschrift als auch die Ausführungen nicht im streng formalen Sinne gemeint seien, sondern als Platzhalter für den jeweils dahinterstehenden Gedanken verwendet werde. Den Begriff „Völkerrecht“ in der Überschrift und im Text meine der Autor auch nicht im streng formaljuristischen Sinne. Vielmehr messe er ihm die Bedeutung einer „Garantie des Mindestmaßes an Menschlichkeit“ bzw. der „Prinzipien der Menschheit“ zu. Anders als der Beschwerdeführer hält es die Rechtsvertretung grundsätzlich nicht für erforderlich, dass ein Kommentator weitschweifend über alle zugrundeliegenden Tatsachen informiert, die zu seiner Meinungsbildung beigetragen hätten.