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Persönlichkeitsschutz der Kinder verletzt

Nachrichtenmagazin berichtet über Suizid und nennt ihre Namen

„Ex-Sprint-Star Katrin Krabbe“ trauert um Ehemann Michael Zimmermann“ titelt die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins. Sie berichtet, der Ehemann der ehemaligen Leichtathletin sei in einem Waldstück tot aufgefunden worden. Die Polizei gehe von einem Suizid durch eine Überdosis Insulin aus. Im Beitrag heißt es weiter: „Die beiden Söhne Bruno (19) und Aaron Zimmermann (16) sind talentierte Nachwuchshandballer. Der ältere gehört zur deutschen U20-Auswahl.“ Zwei Beschwerdeführer werfen der Redaktion einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte) vor. Die Nennung der Namen der beiden Söhne sei in keiner Weise nachzuvollziehen. Auf die derzeitigen Lebensumstände der Kinder hinzuweisen, sei ebenso unverständlich wie instinktlos. Die Kinder seien keine Personen des öffentlichen Lebens. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe weist die Vorwürfe zurück. Zimmermanns Tod sei im persönlichen Umfeld seiner Familie sehr schnell allgemein bekannt geworden, zumal seine Ehefrau eine bekannte ehemalige Sportlerin sei. In diesem Umfeld kenne man natürlich auch die Kinder. Katrin Krabbe sei wahrscheinlich die bekannteste Einwohnerin ihrer Heimatstadt Neubrandenburg (60.000 Einwohner). Die Redaktion gehe davon aus, dass für die Kinder durch die Berichterstattung keinerlei Nachteile entstanden seien. Seit dem Tod von Michael Zimmermann sei das Interesse an der Berichterstattung gesunken. Deshalb habe die Redaktion den Satz über die Kinder gestrichen.