Zeichnung zeigt den Moment des Unfalls
Boulevardzeitung überschreitet Grenze zur Sensationsberichterstattung
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über den schweren Unfall eines jungen Mannes. Der war nach einer ersten Darstellung der Polizei zwischen zwei Straßenbahnwagen über die Kupplung hinweggesprungen, unter die anfahrende Straßenbahn geraten und zehn Minuten lang mitgeschleift worden. Die Zeitung druckt mehrere Fotos vom Unfallort. Eines davon zeigt eine Blutlache und einen Schuh des Opfers. Außerdem ist ein gepixeltes Foto des jungen Mannes zu sehen. Eine Zeichnung verdeutlicht das Geschehen. Die Bildunterschrift lautet: „So sieht die (…)-Zeichnerin den Moment vor dem Unfall. Kurz darauf wird Jan N. unter die Achse gezogen.“ Ein Leser der Zeitung hält die Bebilderung des Unfallberichts für unangemessen sensationell. Vor allem die Zeichnung habe keine Sachkenntnisse als Grundlage, sondern bediene offenkundig nur ein Sensationsinteresse. Es handele sich um eine voyeuristische Darstellung. Gäbe es Bildmaterial vom tatsächlichen Geschehen, hätte dieses niemals veröffentlicht werden können. Ähnlich verhalte es sich – so der Leser abschließend – mit dem Foto von der Blutlache und dem Schuh des Opfers. Die Rechtsabteilung der Zeitung verwahrt sich gegen die Vorwürfe. Die Zeichnung sei nach ersten Erkenntnissen der Polizei und Aussagen von Augenzeugen entstanden. Zunächst habe die Polizei vermutet, der junge Mann sei zwischen zwei Waggons hindurchgesprungen und dabei verunglückt. Einen Tag später habe der unter Schock stehende Freund des Opfers ausgesagt. Danach sei der Freund in Wahrheit neben der Straßenbahn gestolpert und seitlich unter die Bahn geraten. Nach dieser Wendung der Sachlage habe – so die Rechtsabteilung – die Redaktion die Zeichnung sofort aus dem Internet genommen. Von einer falschen Darstellung könne somit keine Rede sein. Die Zeichnung habe zunächst auch einen Nachrichtenwert gehabt und nicht lediglich einem voyeuristischen Interesse gedient.