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Ein Gemetzel im Pizzeria-Keller

Zwei stadtbekannte Restaurant-Betreiber bringen sich gegenseitig um

Eine Boulevardzeitung berichtet gedruckt unter der Überschrift „Pizza MORDzarella“ und Online unter dem Titel „Töteten sich Gianni und Rosario gegenseitig?“ über ein Tötungsdelikt in einer Edel-Pizzeria. Der Besitzer und der Geschäftsführer sollen sich im Keller eingeschlossen und gegenseitig niedergemetzelt haben. Sowohl gedruckt als auch online veröffentlicht die Redaktion ein großes Foto der beiden Männer. Zudem werden beide mit vollständigem Vor- und abgekürztem Familiennamen genannt. Laut Polizei und Staatsanwaltschaft gebe es keine Hinweise auf dritte an der Tat Beteiligte. Ein Leser der Zeitung hält durch die Berichterstattung mehrere presseethische Grundsätze für verletzt. Er sieht in der Überschrift mit Bild eine Respektlosigkeit gegenüber den beiden verstorbenen Italienern, den hinterbliebenen Familienangehörigen, Freunden und Italienern in Deutschland. Die Anspielung auf „Pizza MORDzarella“ gehöre hier wirklich nicht hin. Jeder von ihnen könnte sich in dieser Situation befinden. Niemand wolle, dass eine Zeitung so etwas über einen schreibe. Die Rechtsvertretung der Zeitung bezeichnet die Überschrift als reines Wortspiel. Ob dieses gelungen sei oder nicht, sei eine reine Geschmacksfrage, die nicht vom Presserat zu beantworten und zu werten sei. Bei den verstorbenen Gastwirten handele es sich um stadtbekannte Restaurantbetreiber. Ihr Bekanntheitsgrad lasse eine identifizierende Berichterstattung zu.