Auf diesen „Krimi“ lieber verzichtet
Zeitung konstruiert eine reißerische und unwahrhaftige Schlagzeile
In der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung erscheint ein Artikel unter der Überschrift „Echter Krimi um die Tatort-Stars Eggert und Jordan“. Der Beitrag informiert über die Vorwürfe gegen eine Mitarbeiterin einer Kindertagesstätte, Kinder misshandelt zu haben. Die Zeitung nennt den Vornamen und den abgekürzten Nachnamen der Frau. Sie veröffentlicht ein Foto, auf dem diese durch einen Augenbalken unkenntlich gemacht ist. Im Bericht wird weiter mitgeteilt, dass ein Sohn des Schauspielerpaares Eggert/Jordan, die beide in Tatort-Krimis aufgetreten seien, in diese Kita gehe und die Eltern mit Sicherheit gerne auf diesen „echten Krimi“ verzichtet hätten. Eine Leserin der Zeitung sieht in der Veröffentlichung eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes der Erzieherin sowie eine Vorverurteilung. Die Darstellung sei auch unangemessen sensationell, da die Namen von Prominenten, die sich zu dem Fall nicht geäußert hätten, reißerisch in einen Zusammenhang mit den Vorgängen gebracht würden. Der Chefredakteur der Zeitung spricht von einem Vorgang von erheblichem öffentlichem Interesse. Die gesamte Berliner Medienlandschaft habe sehr ausführlich über die Vorwürfe gegen die Mitarbeiterin der Kindertagesstätte berichtet. Es müsse bei aufsehenerregenden Straftaten wie Kindesmissbrauch zulässig sein, dass die Presse umfassend und gegebenenfalls auch personalisierend über alle Tatbeteiligten berichte. Das öffentliche Berichterstattungsinteresse überwiege in diesem Fall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen. Unabhängig davon sei die Beschuldigte durch die Berichterstattung nicht identifizierbar. Ihr Gesicht sei auf dem Foto mit einem Augenbalken verfremdet worden. Aus dem Text gehe überdies eindeutig hervor, dass die Frau nur unter dem Verdacht stehe, Straftaten begangen zu haben.