Infektionen und ihre statistischen Tücken
Redaktion korrigiert umgehend eine irreführende Veröffentlichung
Unter der Überschrift „immer mehr junge Menschen infiziert“ veröffentlicht eine Regionalzeitung einen Bericht über die dritte Welle der Pandemie. Dem Artikel beigestellt ist eine grafisch aufbereitete Statistik. Diese enthält auf der y-Achse verschiedene Altersgruppen, beispielsweise als erste die Gruppe „0 bis 9 Jahre“. Auf der x-Achse folgen die Angaben „Infektionen zwischen 3.3.2020 und 2.2.2021 in Prozent der Infektionen, Infektionen seit 3.2.2021, in Prozent der Infektionen, sowie die Zunahme der Infektionen seit 3.2.2021. Für die erste Altersgruppe 0 bis 9 Jahre: Infektionen zwischen 3.3.2020 und 2.2.2021 insgesamt 679 (4,42 Prozent), für den Zeitraum seit 3.2.2021 insgesamt 533 (7,44 Prozent), unter Zunahme der Infektionen 78,5 Prozent. Ein Leser kritisiert per Beschwerde die Statistik. Die Zahlen unter „Zunahme der Infektionen“ seien einfach der Prozentsatz zwischen den beiden Infektionszeiten. Auf den ersten Blick sehe man, dass die Zahlen sinken. Im direkten Vergleich sei z.B. in der ersten Zeile keine Zunahme um 78,5 Prozent zu verzeichnen, sondern eine Abnahme um 21,5 Prozent. Allerdings sei ein Vergleich zwischen den beiden Werten grundsätzlich unsinnig. Die erste Zahl beziehe sich auf einen Zeitraum von elf Monaten, die zweite über knapp drei Monate. Wenn man dies berücksichtige, komme man auf einen Anstieg von über 200 Prozent. Aber auch dieser Vergleich sei unsinnig, da im ersten Zeitraum Kinder so gut wie gar nicht getestet worden seien. Nachweislich hätten viele Kinder Corona ohne ernsthafte Symptome gehabt. Der Chef vom Dienst der Zeitung trägt vor, der Beschwerdeführer mische in seiner Beschwerde eine berechtigte Kritik an einer missverständlichen Grafikspalte mit allgemein gehaltenen Vorwürfen gegen die Redaktion, die völlig unbegründet seien. Die Grafik sollte zeigen, wie dynamisch die dritte Welle der Corona-Pandemie verlaufen sei. Der Chef vom Dienst räumt ein, dass seine Zeitung eine Grafik veröffentlicht habe, die zum Zeitpunkt ihres Erscheinens nicht mehr aktuell gewesen sei. Dazu habe die Redaktion umgehend eine Korrekturmeldung veröffentlicht. Die zuständige Redakteurin habe inzwischen ein 20-minütiges Telefongespräch mit dem Beschwerdeführer geführt. Der habe eine Entschuldigung für die Irrtümer in der Tabelle akzeptiert.