„Star-Virologe hat komplett danebengelegen“
Diskussion um Schulschließungen: Kanzlerin auch „perplex“
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht zunächst online einen Artikel über Kritik an einer Charité-Studie aus dem April 2020, die die Grundlage für die Schulschließungen im Zuge der Corona-Pandemie war. Die Überschrift lautet in der Online-Version: „Fragwürdige Methoden: Drosten-Studie über ansteckende Kinder grob falsch“. Tags darauf veröffentlicht die Redaktion den Text auf der Titelseite der gedruckten Ausgabe. Überschrift: „Schulen und Kitas wegen falscher Corona-Studie dicht – Kollegen von Star-Virologe Prof. Drosten räumen Fehler ein“. Auf Seite 2 wird die Berichterstattung fortgesetzt. Überschrift dieses Beitrages: „Fragwürdige Methoden! Drosten-Studie über ansteckende Kinder grob falsch“. Der Star-Virologe habe „komplett danebengelegen“. In der Studie der Charité kämen Forscher zu dem Ergebnis, dass Kinder genauso ansteckend sein können wie Erwachsene. Sie warnten die Politik dringend vor einer unbegrenzten Wiedereröffnung von Schulen und Kitas. Nun gerate Drosten wegen der Studie immer stärker in die Kritik. Wissenschaftler aus mehreren Ländern würfen den Charité-Forschern vor, unsauber gearbeitet zu haben. Besonders brisant: Nach Informationen der Zeitung fände die Kritik auch Zustimmung in Drostens Forscherteam. Intern sei der Fehler bereits eingeräumt worden. Drosten dagegen hätte die Studie nach ihrer Veröffentlichung als „ganz saubere, statistische Analyse“ bezeichnet. Zum Beitrag gestellt ist ein Kasten unter der Überschrift „Drostens Kehrtwende in der Schulfrage“. Noch Anfang März habe Drosten von Schulschließungen nichts wissen wollen. Pünktlich zur Ministerpräsidentenkonferenz Mitte März 2020 habe er plötzlich für Schulschließungen geworben. Selbst die Kanzlerin sei wegen der Kehrtwende „perplex“ gewesen. 31 Leserinnen und Leser wenden sich mit Beschwerden an den Presserat. Sie sehen mehrere presseethische Grundsätze verletzt: Die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2, das Wahrhaftigkeitsgebot nach Ziffer 1 und die presseethischen Regeln zur Medizinberichterstattung nach Ziffer 14 des Pressekodex. Einige Beschwerdeführer werfen dem Autor des Beitrages vor, er fördere mit seinem Bericht die Denkweise von Verschwörungstheoretikern und rechten Populisten. Solche hetzerischen und nicht wissenschaftlich belegten Artikel spalteten die Gesellschaft und trieben immer mehr Menschen auf Hygiene-Demos. Andere werfen der Redaktion vor, seit Tagen zu versuchen, Professor Drosten mit Lügen, Halbwahrheiten, Verdrehungen und Verleumdungen zu diskreditieren. Die Zeitung nimmt zu den Beschwerden nicht Stellung.