„Fremdenfeindlich und menschenverachtend“
Den Bezug zur AfD herzustellen, ist presseethisch legitim
Eine Regionalzeitung berichtet über die Auftaktveranstaltung beim Katholikentag in Münster. Im Text steht die folgende Passage: „Der Bischof des gastgebenden Bistums Münster, Felix Genn, nannte die ´Hetze´ der AfD gegen Menschen mit Behinderungen ´zutiefst unchristlich´.“ Zwei Leser der Zeitung berichten, sie hätten mit dem Pressesprecher des Bistums über das Zitat gesprochen. Dieser habe ihnen gesagt, der Bischoff habe allgemein von der ´Hetze gegen Menschen mit Behinderungen´ gesprochen. Die AfD tauche in der Rede nicht auf. Als Beleg legt der Pressesprecher den entsprechenden Auszug aus dem Redemanuskript des Bischofs vor. Der Autor des Berichts nimmt zu der Beschwerde Stellung. Kurz vor dem Katholikentag habe der Bundestag in Berlin intensiv über eine Anfrage der AfD debattiert. Jedem am Zeitgeschehen interessierten Zuhörer hätte klar sein müssen, worauf sich die Absage an eine Diskriminierung beziehe. Der Autor verweist auf den Wortlaut der kleinen Anfrage sowie die Berichterstattung darüber in seiner Zeitung und in anderen Medien. Schon daraus gehe hervor, dass die Zuordnung der kritischen Äußerungen bei der Eröffnung des Katholikentages zur AfD weder willkürlich noch falsch, sondern sachgerecht und für das Verständnis geradezu zwingend gewesen sei. Der Autor fragt rhetorisch, wer außer der AfD habe im Bundestag Fragen zu Behinderten und Kranken gestellt und dabei fremdenfeindliche und menschenverachtende Botschaften mittransportiert?