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Mit 2,45 Promille einen Radler getötet

Regionalzeitung nennt die ethnische Herkunft des Lastwagenfahrers

In einer Regionalzeitung erscheint online ein Beitrag unter der Überschrift „Prozess um Lkw-Fahrer gibt Rätsel auf“. Der Artikel beschäftigt sich mit dem Prozess gegen einen Lastwagenfahrer, dem vorgeworfen wird, bei einer Trunkenheitsfahrt einen Radfahrer tödlich verletzt zu haben. Die Zeitung schreibt, der Mann sei Rumäne. Ein Leser der Zeitung stellt in seiner Beschwerde an den Presserat fest, dass an der Angabe der Nationalität des Angeklagten kein öffentliches Interesse bestehe. Der Chefredakteur hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass der Vorgang im gesamten Bundesland viel Aufsehen erregt habe. Der Lkw-Fahrer habe den Radfahrer 350 Meter weit mitgeschleift. Anschließend habe man festgestellt, dass er zur Tatzeit 2,45 Promille Alkohol im Blut gehabt habe. Weiterhin sei das zunächst beim Amtsgericht geführte Verfahren wegen der in der Beweiserhebung zutage getretenen, weiteren Vorwürfe gegen den Angeklagten – Erweiterung des Tatvorwurfs auf Mord zur Vertuschung einer Straftat – an das Landgericht abgegeben worden. Der Chefredakteur teilt mit, die Staatsangehörigkeit des Lkw-Fahrers sei genannt worden, da nach Auffassung hierfür ein begründetes öffentliches Interesse vorgelegen habe. Zum einen, weil es sich um eine in ihrer Art und Dimension außergewöhnliche Straftat gehandelt habe. Zum anderen, weil das Gericht dem Angeklagten eine rumänische Dolmetscherin beigeordnet habe. Dieser Umstand im Kontext zu den geschilderten Reaktionen des Angeklagten auf die Übersetzungen wäre den Lesern ohne Nennung der Nationalität nicht verständlich gewesen. Den Lesern wäre es nicht zu vermitteln gewesen, die Nationalität des Angeklagten in der Berichterstattung wegzulassen, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, etwas zu verschweigen.