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„Wissen sie, was sie beschlossen haben?“

Beschwerdeführerin: Autor diskreditiert Abgeordnete des Bundestages

Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht einen als „Kolumne“ bezeichneten Beitrag, in dem dieser Satz steht: „Fünf Jahre Gefängnis, weil man in der Öffentlichkeit eine Cola trinkt oder sich nach Einbruch der Dunkelheit draußen die Beine vertritt: Ob alle Abgeordneten wissen, was sie mit dem neuen Infektionsschutzgesetz beschlossen haben?“ Eine Leserin des Magazins sieht durch den Beitrag presseethische Grundsätze verletzt. Der Autor stelle den Inhalt der Paragrafen 73 und 74 des Infektionsschutzgesetzes entweder bewusst oder aufgrund einer groben Verletzung der Sorgfalt bei der Recherche völlig falsch dar. Die Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe gelte ausschließlich für Fälle, in denen ein Infizierter aufgrund eines vorsätzlichen Verstoßes gegen die Vorschriften das Coronavirus tatsächlich weiterverbreite, also durch einen Verstoß nachweislich einen anderen Menschen angesteckt habe. Die Behauptungen des Autors in diesem Fall seien grob wahrheitswidrig, diskreditierten den Bundestag in unsachlicher Weise und leisteten den sogenannten „Querdenkern“ Vorschub. Der Chefredakteur des Nachrichtenmagazins stellt fest, die Beschwerde könne als weiteres Beispiel dafür dienen, wie der Raum für eine lebendige Kommunikation immer enger zu werden drohe. Der Autor sei einer der bekanntesten deutschen Kolumnisten. Bevorzugt lege er Denkschablonen und Orthodoxien bloß. Zuspitzung und Übertreibung seien für ihn essentiell. Der Autor habe sich die journalistische Freiheit genommen, die ihm zustehe. Er habe den schlimmsten Fall als Prüfungsmaßstab für die Angemessenheit einer Regelung genommen, um seine Kritik zu pointieren. Natürlich nehme kein vernünftiger Leser an, jede Verletzung der Corona-Ausgangsperre werde mit fünf Jahren Gefängnis bestraft. Fakt sei allerdings, dass eine solche Bestrafung durchaus denkbar sei. Der Chefredakteur kommt aus seiner Sicht zu dem Schluss, dass die sachliche Basis der ausgesprochenen Kritik „vollkommen einwandfrei“ sei.