Mutter weiß nicht, dass ihr Kind tot ist
Boulevardzeitung stellt minderjähriges Opfer mit Fotos und Details dar
„Mutter weiß nicht, dass Saffie nicht mehr lebt“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Im Beitrag geht es um den Terroranschlag bei einem Konzert der Pop-Sängerin Ariana Grande in Manchester. Erzählt wird im Beitrag die Geschichte des jüngsten Terroropfers, der achtjährigen Saffie Rose Roussos. Es wird berichtet, dass die Mutter des Mädchens noch auf der Intensivstation liege und bisher nicht wisse, dass ihre Tochter tot sei. Im Beitrag enthalten ist ein Foto, das die Szenerie nach dem Anschlag zeigt. Zu sehen sind mehrere Verletzte, die – auf dem Boden liegend – behandelt werden. Drei weitere Fotos zeigen die kleine Saffie sowie ein weiteres Opfer, die 18jährige Georgina Callander. Mehrere Leser sind in diesem Fall Beschwerdeführer. Sie halten die Darstellung des Schicksals von Mutter und Tochter nicht vereinbar mit dem Opferschutz nach Ziffer 8 (Richtlinie 8.2) des Pressekodex. Die Leser beziehen sich auch auf Ziffer 11, Richtlinie 11.3, des Pressekodex, nach der die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen ihre Grenze im Respekt vor dem Leid der Opfer und den Gefühlen der Angehörigen finde. Sie finden es problematisch, dass die Zeitung Fotos eines Opfers veröffentlicht habe, ohne dass die Mutter wisse, dass ihr Kind tot sei. Der Chefredakteur der Zeitung steht auf dem Standpunkt, dass die Öffentlichkeit über zeitgeschichtlich bedeutsame Ereignisse der hier berichteten Art selbstverständlich informiert werden müsse. Die Beschwerde über die Veröffentlichung der Fotos sei nicht nachvollziehbar. Ungezählte Medien weltweit hätten in Wort und Bild über die Opfer des Anschlags berichtet. Alle englischen Zeitungen hätten diese Fotos sogar auf der Titelseite gebracht. Das werfe die Frage auf, ob etwas nach deutschem Verständnis unethisch sein könne, wenn es weltweit doch selbstverständlich sei. Die hier kritisierten Fotos – so der Chefredakteur – beschränkten sich auf neutrale Aufnahmen der getöteten Mädchen aus öffentlich zugänglichen Quellen.