„Falsche Behauptung schürt Angst bei Anlegern“
Ressortchef der Zeitung entschuldigt sich für eine falsche Überschrift
Eine überregionale Tageszeitung berichtet online unter der Überschrift „Wirecard-Aktie: Dritter Tag in Folge große Verluste“. Unter dem Artikel, der eine Reihe von Statistiken zur Aktienentwicklung auflistet, wird auf die Quelle der Daten und deren Stand verwiesen. Dabei heißt es: „Dieser Artikel wurde automatisch erstellt. Dafür werden Daten von EOD Historical Data von ddna analysiert und in einem Börsenbericht ausgewertet. Die Kursdaten können zeitverzögert sein.“ Ein Leser der Zeitung sieht in der Schlagzeile „einen böswilligen Manipulationsversuch“ im Zusammenhang mit der Wirecard-Aktie. Die Zeitung behaupte, Wirecard sei drei Tage lang gefallen, obwohl die Aktie im fraglichen Zeitraum sogar der Gewinner im Dax gewesen sei. Diese falsche Behauptung schüre Angst bei den Anlegern und sei dazu geeignet, dem Unternehmen Schaden zuzufügen. Der Ressortleiter Wirtschaft, Finanzen, Immobilien räumt ein, dass der Beschwerdeführer recht habe. Die Wirecard-Aktie habe im Umfeld der Veröffentlichung zwar schwere Kursverluste hinnehmen müssen. Der Kurs sei am Tag vor der Veröffentlichung jedoch gestiegen. Er entschuldige sich für die falsche Überschrift. Nicht richtig sei allerdings die Annahme des Beschwerdeführers, es handele sich um eine böswillige Manipulation Der beanstandete Text sei kein redaktionell verfasster Artikel, sondern eine maschinell von einem externen Dienstleister erstellte Arbeit. Diese maschinell erstellten Berichte würden nur in der Online-Ausgabe publiziert, nicht hingegen in der gedruckten Zeitung oder in der Tablet-Version des Blattes. Die Redaktion sichert zu, diese Art von Beiträgen im Sinne einer effektiven Qualitätssicherung künftig besonders im Auge zu behalten.