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Zeitung unter dem Vorwurf der Einseitigkeit

Chef der Wohnungsbaugenossenschaft kommt immer wieder zu Wort

Eine Regionalzeitung berichtet mehrfach über Sanierungen von Altbauten durch die örtliche Wohnungsbaugesellschaft (WGH) in einer Stadt ihres Verbreitungsgebietes. Der anonyme Beschwerdeführer kritisiert, dass die Artikel nicht ausgewogen seien. Sie stellten wichtige Tatsachen nicht richtig dar. Seit Jahren erschienen in der Zeitung immer wieder derartige Artikel, in denen einseitig nur der Vorstandsvorsitzende der Wohnungsbaugesellschaft zitiert werde. Dabei seien die Artikel den Inhalten der Mitgliederzeitschrift der Genossenschaft mindestens ähnlich. Die Öffentlichkeit werde von der Zeitung nicht richtig informiert. Was darin stehe, entspreche nicht dem, was der Beschwerdeführer aus anderen Quellen erfahre und im Alltag beobachte. Die vier vom Beschwerdeführer kritisierten Artikel enthielten die bekannten Werbefloskeln der WGH. Durch die Art der Berichterstattung sieht der Beschwerdeführer mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Für die Zeitung nimmt der Chefredakteur Stellung. Es gehe hier nicht um investigative Artikel, aber die Fakten seien richtig wiedergegeben. Dafür spreche auch, dass es ansonsten keine Hinweise auf Einseitigkeit gegeben habe. Manche Hinweise des Beschwerdeführers seien sicher richtig. Aber in den Artikeln sei es mehr um die reine Information über Bautätigkeit und Entwicklung gegangen. Der auch für seinen – des Chefredakteurs – Geschmack etwas „affirmative“ (bestätigende) Duktus der Artikel liege in der Geschichte der Stadt begründet. Völlig kriegszerstört und dann noch verkommen habe sich die Stadt erst nach der Wende wieder aufgerichtet. Die Redaktion habe diese Entwicklung immer mit großem Lokalpatriotismus begleitet.