Einen Veranstalter besonders hervorgehoben
Regionalzeitung preist eine Reise nach Rom zu Heiligsprechung an
Eine Regionalzeitung berichtet online über einen Pilgerzug. Anlass für die Reise ist die Heiligsprechung einer Ordensschwester aus dem Bistum Limburg, die im 19. Jahrhundert gelebt und gewirkt hat. Die Redaktion schreibt, dass die Teilnahme in mehreren Preisklassen möglich sei. Der Reiseveranstalter organisiere seit 50 Jahren Rom-Reisen, sei seit 40 Jahren quasi Nachbar des Papstes und wirke als vielfältiger Förderer der Peterskirche. Er habe dort jedenfalls beste Beziehungen. Die erste Ankündigung der Reise – so die Redaktion weiter – habe bereits ein großes Echo ausgelöst. Um möglichst vielen Interessenten die Teilnahme an der Pilgerfahrt zu ermöglichen, würden drei verschiedene Angebots-Pakete geschnürt. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Er sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen die Ziffer 7 des Pressekodex, weil nicht zwischen redaktionellem und werbendem Inhalt unterschieden werde. Ein leitender Verlagsvertreter teilt mit, man habe die Beschwerde zum Anlass genommen, sich nochmals ausführlich mit dem Beitrag auseinanderzusetzen. Die Ordensschwester Katharina Kasper sei die erste Heilige aus dem Bistum Limburg. Entsprechend groß sei das Interesse vieler Menschen, an der Reise zur Heiligsprechung teilzunehmen. Der Lokalzeitung sei es ein Anliegen, ihre Leser umfassend über die Reisemöglichkeiten zu informieren. Der Verlag habe sich mit dem Organisator, einem versierten Vatikan-Kenner, zusammengetan und unterstütze die Pilgerfahrt. Bei kritischer Betrachtung – das räumt der Verlagsvertreter ein - hätte es sicherlich „nicht geschadet“, entweder über alternative Reisemöglichkeiten zu berichten oder den Beitrag über die Leserreise als Anzeige zu kennzeichnen. Die eine oder andere Formulierung könne tatsächlich zu werblich geraten sein. Der kritisierte Beitrag sei inzwischen gelöscht worden.