Zwei Mitbewerber werden nicht genannt
Basis des Zeitungsberichts war eine Pressemitteilung der Telekom
„300 Haushalte surfen schneller“ – so überschreibt eine Regionalzeitung einen Bericht, in dem es um den Ausbau des Glasfasernetzes in einem Ort des Verbreitungsgebietes durch die Telekom geht. Ein Unternehmenssprecher kommt zu Wort. Er äußert sich positiv über das Angebot. Am Ende des Beitrages werden eine Webadresse und Telefonnummern genannt, unter denen weiter Informationen zu bekommen sind. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung eine Schleichwerbung für das Angebot der Telekom. Auf zwei Mitbewerber (Deutsche Giganetz und Vodafone) werde nicht hingewiesen. Der Redaktionsleiter teilt mit, dass es sich bei der Veröffentlichung um den Abdruck einer Pressemitteilung handele. Schnelles Internet sei in der Region immer ein großes Thema. Deshalb berichte seine Zeitung – so der Redaktionsleiter weiter – regelmäßig über Unternehmen, die tätig werden, sei es über die Deutsche Glasfaser, die Deutsche Giganetz und auch die Telekom. Der Redaktionsleiter räumt ein, dass zumindest der letzte Absatz nicht ins Blatt gehöre. Für die Leserschaft sei es leicht, diese Informationen selbst herauszufinden. Er weist allerdings den Vorwurf zurück, die Meldung entfalte einen Werbeeffekt für die genannten Unternehmen.