Fotos und Videos von einer Massenvergewaltigung
Darstellung in der Zeitung macht Mädchen zum zweiten Mal zum Opfer
„Über 30 Männer vergehen sich an 16-Jähriger“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Die Redaktion berichtet von einer Massenvergewaltigung in einem Armenviertel (Favela) von Rio de Janeiro. Die Täter hätten Fotos und Videos von ihrem Verbrechen gemacht und diese in sozialen Netzwerken veröffentlicht und kommentiert. Ein Video gibt 40 Sekunden der Vergewaltigung wieder. Ein Foto zeigt einen Täter, der seine Zunge herausstreckt, während im Hintergrund das wehrlose Mädchen zu sehen ist. Auf den Fotos sind die Gesichter von Tätern und Opfer verfremdet. Eine Leserin der Zeitung sieht durch die Berichterstattung mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Darüber hinaus spricht sie von einer Straftat, weil die Zeitung jugendpornographisches Material verbreite. Wegen der in diesem Fall gegen Herausgeber und Chefredakteur angekündigten Anzeige beantragt deren Rechtsvertretung, die Behandlung der Beschwerde auszusetzen. Davon abgesehen sei die Beschwerde ohnehin unbegründet, weil völlig unklar bleibe und auch von der Beschwerdeführerin nicht begründet werde, worin bei einem der Fotos ein Verstoß gegen den Pressekodex bestehen solle. Die Rechtsvertretung spricht bei einem von der Beschwerdeführerin beanstandeten Foto von einem „Pixelhaufen“. Bei diesem Bild habe man schon Schwierigkeiten, überhaupt einen Menschen zu erkennen. Eine Erkennbarkeit sei völlig ausgeschlossen.