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Krankes Kind ist „nur eine Randinformation“

Zeitung berichtet über häusliche Quarantäne des Fußballers Pizarro

„Werder-Star Pizarro in häuslicher Quarantäne!“ titelt eine Boulevardzeitung online. Im Beitrag geht es um eine vom Verein unbestätigte, zweiwöchige Quarantäne für den Bremer Fußballer Claudio Pizarro wegen der Corona-Erkrankung seiner Tochter Antonella. Ein Leser der Zeitung sieht die Persönlichkeitsrechte des Kindes nach Ziffer 8 des Pressekodex verletzt. Nach Auffassung der Rechtsabteilung des Verlages überwiege im vorliegenden Fall das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen. Antonella Pizarro sei nur eine Randfigur des Berichtes. Der Artikel beschäftige sich in erster Linie mit ihrem Vater, der seinem Verein zwei Wochen lang wegen Quarantänemaßnahmen fehle. Das Kind werde nur in einem Satz erwähnt. Seine Krankheit sei daher eine bloße Randinformation. Da sich das Land mitten in einer Pandemie befinde und auch über prominente Erkrankte berichtet werde, sei es in diesem Fall presseethisch akzeptabel, wenn am Rande der Berichterstattung über den Fußballer Pizarro die Erkrankung seiner Tochter erwähnt werde. Hinzu komme, dass die Kinder von Claudio Pizarro von ihren Eltern schon in jüngstem Alter in den Medien präsentiert worden seien. So zum Beispiel auf der Tribüne von Fußballstadien, beim Münchner Oktoberfest oder auf einer Pferderennbahn. Die Eltern Pizarro hätten damit die Privatsphäre ihrer Kinder jahrelang selbst geöffnet. Im Übrigen habe Claudio Pizarro Mitte Juni 2020 in einer internationalen Medienrunde offen über die Erkrankung seiner Tochter gesprochen.