„Dubios“ – eine zulässige Bewertung
Nachrichtenmagazin beschäftigt sich mit neuem Prostitutionsgesetz
Die geplante Reform des Prostitutionsgesetzes ist Thema in einem Nachrichtenmagazin. Dagegen kämpfe eine Reihe von Verbänden, die in dem Artikel als „dubios“ bezeichnet werden. Teil der Berichterstattung ist ein Interview, das die Autorin mit einer Domina geführt hat. Diese ist Sprecherin der „Berufsvereinigung erotische und sexuelle Dienstleistungen“. Kernaussage: Regulierung sei überflüssig. Eine Leserin des Magazins sieht Verstöße gegen mehrere ethische Grundsätze. Es sei unzulässig, den Bericht über einen Sachverhalt mit dessen Bewertung zu kombinieren. Die Verfasserin sei zu dem Interview wohl mit einer vorgefassten Meinung gegangen. So sei der Bereich sexuelle Dienstleistungen für sie per se „dubios“. Jede Berufsgruppe – so die Beschwerdeführerin – habe das Recht, sich in einem Berufsverband oder in einer Gewerkschaft zu organisieren. Diese Organisation von vornherein als dubios zu bezeichnen, sei diskreditierend. Die Autorin des Beitrages habe zudem die Sprecherin des Prostituiertenverbandes wohl bewusst falsch zitiert. Wie aus ihrer Homepage hervorgehe, habe sie sich nicht gegen eine Regulierung ausgesprochen. Sie habe sich lediglich gegen eine Überregulierung geäußert. Diese brauche man nicht, weil sie an der Lebenswirklichkeit der Sexarbeiter/Innen vorbeigehe. Das Justiziariat des Nachrichtenmagazins weist den Vorwurf der Beschwerdeführerin scharf zurück, die Journalistin habe ihre Gesprächspartnerin bewusst falsch zitiert. Das sei für einen Journalisten in höchstem Maße ehrenrührig.