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Rätsel um die Tote aus dem Altrhein

Bericht über Akrobatin verletzt keine presseethischen Grundsätze

Eine örtliche Zeitung berichtet online über eine Tote, die im Altrhein bei Rust gefunden worden sei. Im Originalartikel heißt es unter der Überschrift „Rust: Tote im Rhein war Erotik-Show-Tänzerin im Europa-Park“, die Frau sei regelmäßig für „spezielle Events“, etwa für eine Erotik-Tanz-Show, gebucht worden. In jüngster Zeit habe sie aber dort kein Engagement mehr gehabt. Ein Tatverdächtiger – so die Zeitung – sei festgenommen worden. Unter demselben Datum steht eine zweite Version des Artikels im Netz. Die Überschrift ist geändert worden. Jetzt lautet sie: „Rust: Tote im Rhein war Künstlerin im Europa-Park“. Einige Passagen sind geändert. So betont der Autor in der zweiten Version, es handele sich um eine Künstlerin. Der Park lege Wert auf die Feststellung, dass sie als Künstlerin und nicht als Tänzerin engagiert gewesen sei, wie die Redaktion berichtet habe. Eigene Recherchen bestätigten jedoch die Informationen, dass die Frau auch als Tänzerin aktiv gewesen sei. So habe für ihre Akrobatik-Show eine Altersbeschränkung ab 18 Jahren gegolten. Sie sei spärlich bekleidet gewesen, die Grundstimmung erotisch. Bei der Künstleragentur habe sie sich selbst als „Akrobatin mit Sexappeal“ bezeichnet. Ein Leser der Zeitung sieht einen Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde). Die Redaktion habe versucht, im Sinne von möglichst hohen Klickzahlen eine Person ins Rotlicht-Milieu zu zerren, ohne richtig recherchiert zu haben. Der Beschwerdeführer sieht die Würde der Getöteten verletzt. Der Artikel basiere auf Mutmaßungen und Gerüchten. Die Rechtsvertretung de Zeitung sieht keine presseethischen Grundsätze verletzt. An dem mutmaßlichen Tötungsdelikt, dem Beruf und dem beruflichen Umfeld des Opfers bestehe ein erhebliches Berichterstattungsinteresse. Der Beitrag gebe keine Details des Privatlebens preis und nenne auch den Namen der Frau nicht. Wendungen wie „erotische Grundstimmung“ oder „Frau mit Sexappeal“ seien Meinungsäußerungen auf sachlicher Grundlage. Auch der Redaktionsleiter nimmt in Abstimmung mit dem Autor des Beitrages Stellung. Alle Informationen seien journalistisch sauber recherchiert und zusammengetragen worden. Die getötete Frau habe ihr Engagement bei der Show nicht verheimlicht, sondern entsprechende Bilder in den sozialen Medien gepostet. Auf der Homepage ihrer Agentur sei die Künstlerin als „Hoola-Hoop-Akrobatin mit Sexappeal“ mit entsprechenden Bildern beworben worden.