Zeitung beruft sich auf das Agenturprivileg
Übernommene Meldung spricht von Tausenden Toten in Tschernobyl
Eine Regionalzeitung berichtet online und gedruckt, dass in einigen Regionen Bayerns 35 Jahre nach der Reaktor-Katastrophe Wildschweine immer noch radioaktiv belastet seien. Unter anderem erinnert die Zeitung mit diesem Satz an das damalige Unglück: „Das war die größte Katastrophe in der zivilen Nutzung der Kernkraft. Es gab Tausende Tote und Verletzte.“ Ein Leser der Zeitung kritisiert die Angabe „Tausende Tote“. Diese Darstellung sei völlig unsachlich. Tatsache sei, dass unmittelbar durch die Explosion des Reaktors zwei Personen ums Leben gekommen seien. Weitere 26 Menschen seien in den darauffolgenden Tagen ihren Verletzungen erlegen. Die Chefredaktion antwortet auf die Beschwerde mit dem Hinweis, dass es sich bei dem fraglichen Beitrag um eine im Wortlaut übernommene Meldung einer großen Nachrichtenagentur handele. Die Zeitung dürfe sich in diesem Fall auf das Agenturprivileg berufen. Man könne im Rahmen des journalistischen Tagesgeschäftes den verfassungsmäßigen Auftrag, die Öffentlichkeit umfassend und tagesaktuell zu unterrichten, nicht erfüllen, wenn man ohne Ausnahme jede Meldung selbständig recherchieren müsste. Auf Meldungen der Nachrichtenagenturen könne man sich in der Regel verlassen. Die Redaktion habe nach interner Beratung die Online-Version geändert. Dort laute der entsprechende Passus nunmehr: „Es gab nach Schätzungen Tausende Tote wegen der Langzeitfolgen“.