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Zeitung nennt Herkunft von Angeklagten

Sechs Mitglieder einer deutsch-libanesischen Familie vor Gericht

„Bekommen (…) Gewalttäter nur Bewährungsstrafen?“ – so überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über einen Prozess gegen sechs Mitglieder einer libanesisch-deutschen Großfamilie. Die Beschuldigten sollen Polizisten und Rettungskräfte angegriffen haben. Unter anderem schreibt der Autor: „Die Familie zählt zur Volksgruppe der Mhallamiye-Kurden, die wiederholt gezeigt hat, dass sie Justiz und Polizei in Deutschland nicht als Autoritäten anerkennt.“ Ein Leser der Zeitung wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat, weil er einen Verstoß gegen die Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen) erkennt. Das Fehlverhalten werde eindeutig einer bestimmten Volksgruppe zugeordnet. Das sei selbst dann völlig inakzeptabel, wenn der Anteil organisiert-krimineller Personen in dieser Volksgruppe tatsächlich sehr hoch sei. Eine solche Berichterstattung stelle die rechtstreuen Mitglieder der Volksgruppe unter Generalverdacht und erschwere kriminellen Mitgliedern den Ausstieg. Der Chefredakteur der Zeitung stellt fest, es gebe kleine, aber zuweilen mächtige Gruppen in unserem Land, die aus welchen Gründen auch immer die staatliche Autorität und das mit ihr einhergehende Gewaltmonopol nicht anerkennen. In diesen Kreis gehörten nach allem, was man wisse, auch die sogenannten „M-Kurden“. Der Chefredakteur stellt fest, die Redaktion arbeite hart daran, jenseits schneller Meinungen und Urteile stets das ganze Bild im Blick zu behalten und alle Seiten zu betrachten. Das gelinge gewiss nicht an jedem Tag gleichermaßen gut. Einen besseren Weg wisse er aber auch nicht.