Leser: Das ist das Allerletzte!
Zeitung berichtet mehrmals über den Feuertod einer ganzen Familie
Unter der Überschrift „Warum zerstörte der Vater dieses Glück?“ berichtet eine Boulevardzeitung online über den erweiterten Suizid eines Mannes an seiner Familie. Dieser habe seine Ehefrau und seine beiden Töchter mit Schlafmitteln betäubt und danach das Haus angezündet. Der Mann selbst sei in den Flammen an einer Rauchvergiftung gestorben. Die Redaktion zeigt neben Fotos vom brennenden Haus und dem Einsatz der Feuerwehr ein Bild der Familie. Die Gesichter sind verpixelt. Zwei Tage später berichtet die Zeitung noch einmal über die Familie. Die Eltern hätten noch vor kurzem an einer NDR-Quizshow teilgenommen. Das Familienfoto wird erneut gezeigt, diesmal jedoch ohne Verfremdung. Daneben gezeigte Fotos der Kinder sind verpixelt. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung Verstöße gegen jegliche Sitte und Anstand. Über einen Brand mit Todesopfern zu berichten sei in Ordnung. Tage danach jedoch über die betroffene Familie zu spekulieren und Fotos zu veröffentlichen, sei einfach das Allerletzte. Die Redaktion versuche auf „schäbigste Weise“, mit dieser Tragödie Profit zu machen. Das sei pietät- und schamlos. Auf die Beschwerde lässt der Verlag die Redakteurin antworten, die mit der Berichterstattung betraut gewesen war. Sie habe nach Erscheinen ihrer Beiträge Kontakt mit Familienangehörigen gehabt. Dabei sei keinerlei Kritik an der Berichterstattung geäußert worden. Somit sei ein Verstoß gegen Richtlinie 8.2 auszuschließen. Angesichts des spektakulären Verbrechens überwiege das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit die Interessen der Betroffenen.