Mit Klebzettel für Kandidaten geworben
Regionalzeitung verstößt nicht gegen presseethische Grundsätze
Eine Regionalzeitung liefert eine ihrer Ausgaben mit einem Klebzettel auf der Titelseite aus. Darauf steht in Handschrift: „Morgen! Klenner/Boss“. Dann wird auf die Rückseite verwiesen. Da ist zu lesen: „Wir bitten morgen um Ihr Vertrauen…“ Dann werden die Namen von Politikern genannt. Es geht um die Werbung der CDU für die bevorstehende Landtagswahl. Ein Leser der Zeitung kritisiert, der Klebzettel habe eindeutig Wähler zur Stimmabgabe für die beiden Kandidaten der CDU am nächsten Tag bewegen sollen. Auf der Rückseite werde mit mehr Text um Vertrauen geworben. Es werde Stimmung gegen das rot-grüne Bündnis im Landtag gemacht. Es könne nicht sein, dass eine Zeitung ihre neutrale Position aufgebe, indem sie eindeutig Wahlwerbung für zwei Kandidaten mache. Auch sei der Klebzettel nicht mit anderen Anzeigen vergleichbar, da jene als solche erkennbar seien. Die Rechtsabteilung der Zeitung erklärt, der kritisierte Klebzettel (Post-it) stelle eine Werbeform dar, die die Zeitung ihren Kunden seit Jahren als eine etablierte Anzeigenform anbiete. Ein Post-it sei für den Leser auf den ersten Blick als Werbung erkennbar, so dass es einer Kennzeichnung als Anzeige nicht bedürfe. Vor diesem Hintergrund lasse sich weder der Vorwurf der Wahlwerbung für eine bestimmte Partei noch die Vermischung von redaktionellen und werblichen Inhalten aufrechterhalten.