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„Es ist die falsche Person gegangen“

Presserat und Chefredakteur sind sich einig: Zitat war unangemessen

„Details zum Familiendrama: Jäger soll Ehefrau (56) erschossen haben“ – titelt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. In der gedruckten Zeitung steht ein wortgleicher Artikel unter der Überschrift „Jäger unter Verdacht“. Nach den Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft soll ein Hobby-Jäger seine Frau getötet und anschließend versucht haben, sich selbst zu erschießen. Der Mann habe aber überlebt. Das Drama sei im Dorf Gesprächsthema Nummer eins gewesen. Die Zeitung gibt Aussagen von Dorfbewohnern wieder. Zitate: „Seine Frau hat gesagt ´Hol´ deine Pistole´, und er hat sich in die Brusttasche gegriffen und gesagt: ´Hast du ein Glück, dass ich meine Pistole nicht dabei habe!“, „Über das Verbrechen sei er nicht überrascht, schließlich habe der Mann auch andere Leute im Dorf bedroht. ´Uns geht das nicht nahe. Es war vorauszusehen, dass da irgendwann was kommt.“ Es werde viel erzählt über den 63-Jährigen, und kaum jemand scheine mit ihm gesprochen zu haben, berichtet die Zeitung. Ein anonymisierter Beschwerdeführer sieht in dem Artikel massive Verstöße gegen presseethische Grundsätze des Pressekodex. In dem Text würden mehrere Zeugen zitiert, die sich negativ über den mutmaßlichen Täter und teils auch über das Opfer äußerten. Über weite Strecken werde mit Gerüchten und Mutmaßungen hantiert, unter anderem mit einem sechs Jahre zurückliegenden Ereignis. Gipfel sei die Aussage einer Anwohnerin: „Es ist die falsche Person gegangen.“ Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, er könne schwerwiegende Fehler in der Berichterstattung und Verstöße gegen presseethische Grundsätze nicht erkennen. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen würden gewahrt. Für Außenstehende und damit nahezu die gesamte Leserschaft sei der beschuldigte Mann nicht identifizierbar, abgesehen von den unmittelbaren Nachbarn. Auch in diesem besonders brutalen Fall, über den die Zeitung habe berichten müssen, seien die Regeln der Verdachtsberichterstattung von der Redaktion eingehalten worden. Die Wiedergabe des Zitats eines Nachbarn – „Es ist die falsche Person gegangen“ – erscheint dem Chefredakteur mit dem zeitlichen Abstand zur Berichterstattung allerdings unangemessen.