Behandlung unter massiven Vorkehrungen
Mutmaßlicher Mafia-Mann schwer verletzt nach Hannover geflogen
„Massives Aufgebot wegen Mafia-Mitglied: Polizei kontrolliert alle Zufahrten der MHH“ – unter dieser Überschrift berichtet eine örtliche Zeitung über eine Polizeiaktion an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Der Einsatz stehe nach Informationen der Redaktion im Zusammenhang mit einem Patienten. Offenbar werde in der Klinik ein hochrangiges Mafia-Mitglied aus Montenegro behandelt. Sollte sich der Verdacht bestätigen – so die Zeitung – , spielen die Vorgänge vor dem Hintergrund eines seit Jahren andauernden Bandenkriegs zwischen zwei Mafia-Clans in Montenegro. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Die Redaktion verbreite unwahre Tatsachenbehauptungen. Es gebe keinerlei Belege für die Behauptung, der Patient sei ein „Mafia-Boss“. Dieser sei ein leitender Angestellter eines renommierten und etablierten mittelständischen Unternehmens. Er sei kein „Boss“ einer „Mafia“ oder sonstigen kriminellen Vereinigung, Bande oder Clan. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass die Zeitung für ihre Behauptungen keine einzige Quelle nenne und nur diffus „Medienberichte“ als Quelle angebe. Bei derart schwerwiegenden Anschuldigungen bedürfe es presseethisch zwingend zweier Quellen. Er erkennt auch eine Vorverurteilung nach Ziffer 13 des Kodex. Die Redaktion verweist darauf, dass es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Fülle von Anknüpfungstatsachen gegeben habe. Danach handele es sich bei dem Patienten um ein Mitglied von kriminellen Mafia-Strukturen. Diese Tatsachen würden im Bericht ausführlich geschildert. Der Mann habe zahlreiche Schussverletzungen erlitten. Die Behandlung sei unter massiven Sicherheitsvorkehrungen erfolgt. Der Fall habe nicht nur eine umfangreiche Berichterstattung, sondern auch eine hitzige politische Debatte ausgelöst. In deren Folge habe der MHH-Vizepräsident gehen müssen. Auch die niedersächsische Landesregierung sei unter Druck geraten. Die Redaktion habe den Schutz der Persönlichkeit des Patienten konsequent beachtet. Er bleibe völlig anonym.