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Boulevardzeitung verstößt gegen journalistische Sorgfaltspflicht

„So schicken die Diesel-Hasser Kinder betteln“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung gedruckt und online über eine Sammelaktion der Deutschen Umwelthilfe (DHU). Der „Lobby-Verein“, der wegen seiner umstrittenen Finanzierung und seiner Abmahnpraktiken in der Kritik stehe, habe Kinder im Alter von elf bis 13 Jahren Haustüren abklappern lassen, um Spenden für den Verein zu sammeln. Das Kultusministerium in Baden-Württemberg habe nach einer Anfrage der Zeitung diese Sammlungen unverzüglich gestoppt. Laut Satzung sei der Vereinszweck der DUH der Umwelt- und Verbraucherschutz. Seit Jahren müsse sich der Verein gegen Vorwürfe wehren, er bekämpfe als Diesel-Hasser die deutsche Autoindustrie und lasse sich von ausländischen Automobilherstellern sponsern. Für ihre inzwischen abgebrochene Spendenaktion habe der Verein mit Flugblättern gezielt bei Lehrern und an Schulen geworben. Die Schüler sollten laut Broschüre für die Umwelthilfe sammeln. 40 Prozent der Spenden gingen an die Umwelthilfe. Den Rest könnten die Kinder für eigene Umweltprojekte behalten. „Empörung“ habe es auch im Stuttgarter Landtag gegeben. Der dortige FDP-Fraktionschef zur Redaktion: Kinder für die rein kommerziellen Interessen dieser angeblich gemeinnützigen Organisation zu missbrauchen, könne nur noch als kriminell bezeichnet werden. Die CDU habe sich ähnlich geäußert. Beschwerdeführer ist die Deutsche Umwelthilfe. Nach ihrer Ansicht verstößt der Artikel gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex definierte journalistische Sorgfaltspflicht. Die dort aufgestellten Behauptungen seien an vielen Stellen nicht wahrheitsgetreu, sondern irreführend und schlicht falsch. Die Darstellung, das Kultusministerium habe die Aktion gestoppt, sei falsch. Bis heute läge der DUH weder eine Beschwerde des Regierungspräsidiums Freiburg noch des Kultusministeriums vor. Ebenso sei es falsch, dass 40 Prozent der Einnahmen an die DUH gingen. Die DHU habe dem Reporter der Zeitung gesagt, dass die Sammler selbst nichts von dem gesammelten Geld behalten dürften. Die DHU gebe etwa 90 Prozent der Sammelerlöse in Form von zweckgebundenen Projektzuschüssen an die Sammelgruppen zurück. Falsch sei auch die Darstellung, dass die Sammlung genehmigungspflichtig sei. Haus- und Straßensammlung seien seit 2013 nicht mehr genehmigungspflichtig. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Vorwürfe für ungerechtfertigt. Er räumt ein, dass die Sammlungsaktion von einer Schulleitung und somit lediglich mittelbar von der Schulbehörde gestoppt worden sei. Besser wäre insofern die Formulierung „hat stoppen lassen“ gewesen. Auch der Vorwurf, die von der Redaktion gedruckten Zahlen zur Einnahmenverteilung seien falsch, sei unbegründet. Die Redaktion habe diese direkt aus dem Flyer übernommen, den die DUH herausgegeben habe.