Entscheidungen finden

AfD-Abgeordnete wegen Diskriminierung gerügt

Boulevardzeitung gibt wörtliche Rede als verändertes Zitat wieder

„Wird das die große Abrechnung mit Merkel?“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung online über die Generaldebatte im Bundestag. Über die Rede von AfD-Co-Chefin Weidel heißt es, sie sei im Anschluss daran gerügt worden. Grund dafür sei die diskriminierende Formulierung „Messermänner, Kopftuchmädchen und andere alimentierte Taugenichtse“ gewesen. Ein Leser teilt mit, Frau Weidel sei falsch zitiert worden. Sie habe folgendes gesagt: „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse“. Die Zeitung habe den Satz bewusst in irreführender Weise umgestellt. Die Weidel-Formulierung „und sonstige Taugenichtse“ beziehe sich eindeutig auf „alimentierte Messermänner“. Der Vorsitzende der Chefredaktionen der Zeitungsgruppe versteht die Aufregung des Beschwerdeführers nicht. Der sei der Ansicht, dass die Redaktion Formulierungen bewusst in irreführender Weise umgestellt habe. Der Begriff „und sonstige Taugenichtse“ habe sich ganz offensichtlich auf jede der zuvor genannten Personengruppen bezogen und nicht etwa nur auf die „alimentierten Messermänner“. Der Artikel stelle nur dar, was objektiv Fakt sei: Frau Weidel sei wegen Diskriminierung gerügt worden.