Lotterie-Gewinner im Zentrum des Interesses
Bericht in dieser Form nicht mehr durch öffentliches Interesse gedeckt
Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Plötzlich 700.000 Euro reicher“. Es geht im Beitrag um einen Gewinner der Deutschen Postcode-Lotterie. Zum Bericht gestellt ist ein Foto mit der Übergabe eines Schecks, auf dem das Firmen-Logo des Lotterieveranstalters deutlich zu erkennen ist. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung Schleichwerbung für die Lotterie nach Ziffer 7 des Pressekodex. Der Chef vom Dienst der Zeitung teilt mit, dass der beanstandete Beitrag ausschließlich in einer Lokalausgabe erschienen sei. An dieser Veröffentlichung habe ein begründetes öffentliches Interesse, bzw. das Informationsinteresse der Leser im lokalen Bereich bestanden. In den teilweise dörflich geprägten Stadtteilen hätten an ein und demselben Tag 389 Loskäufer bei der Lotterie mindestens 1383 Euro gewonnen – einer sogar 700.000 Euro. Selbstverständlich sei darüber am Ort geredet worden. Dadurch entstehe ein Gesprächsstoff, den eine Zeitung nicht ignorieren könne. Der Hauptgewinner mit 700.000 Euro habe – von der Zeitung anonymisiert – im Zentrum des Interesses gestanden. Auch der im Beitrag genannte Begriff „Sozial-Lotterie“ sei gerechtfertigt. Der Veranstalter habe nach eigenen Angaben bisher weltweit elf Milliarden Euro für gemeinnützige Zwecke aufgebracht.