Redaktion versäumt Richtigstellung
Korrigierende E-Mail von falsch zitiertem Mann trotz Zusage ignoriert
Die Online-Ausgabe einer Großstadtzeitung berichtet unter der Überschrift „Immer auf der Seite der Patienten“ über die Patientensprecherin an einem Krankenhaus. Als Beispiel für deren Arbeit wird ein Mann angeführt. Dessen Mutter sei wegen einer Hüft-OP in diese Klinik gekommen und an einer Sepsis verstorben – nichts, was dem Krankenhaus anzulasten wäre. Entrüstet sei der Sohn noch heute darüber, was gefolgt sei. Die Zeitung berichtet darüber, was er erzählt habe: „Die Krankenschwester hat der toten Frau das Gebiss aus dem Mund genommen und weggeworfen.“ Das habe ihn traumatisiert. Der Sohn der toten Frau ist in diesem Fall Beschwerdeführer. Die Autorin des Beitrages habe ihm versprochen, den Artikel mit ihm abzustimmen. Das sei nicht geschehen. Seine Zitate seien falsch wiedergegeben worden. Nicht die Zähne der toten Patientin seien weggeworfen worden. Vielmehr sei dies mit dem Gebiss der noch lebenden Mutter geschehen. Nicht davon sei er traumatisiert, sondern von der Anzeige der Krankenhausleitung, die ihn habe einschüchtern sollen. Die Schilderung all dieser Fakten in einer E-Mail sei von der Redaktion trotz Zusagen und nach Erinnerungen nicht korrigierend berücksichtigt worden. Der stellvertretende Ressortleiter teilt mit, nach Gesprächen mit der Autorin und dem verantwortlichen Redakteur sei er zu dieser Erkenntnis gekommen: Die gewünschten Änderungen – aus seiner Sicht nachvollziehbar und berechtigt – seien offenbar längst vorgenommen worden. Nach Auskunft der Gesprächspartner sei dies bereits kurz nach Bekanntwerden der Änderungswünsche geschehen.