„Arabisch aussehender Mann“ in der S-Bahn
Junger Mann wird von einem Fremden zweimal ins Gesicht geschlagen
„Ein Schlag aus dem Nichts“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Berliner Zeitung über einen jungen Mann, der Opfer von Gewalt in der Berliner S-Bahn wurde. Der 18-Jährige habe sich im Mai an die Öffentlichkeit gewandt, nachdem er im Februar von einem „arabisch aussehenden Mann“ in der S-Bahn zweimal unvermittelt ins Gesicht geschlagen worden sei. Er sei gemeinsam mit einem Freund neben dem Angreifer gestanden. Er trage noch immer eine Zahnspange und könne immer noch nicht normal essen. Der Autor des Artikels erwähnt die Kriminalstatistik, nach der die Zahl der sogenannten „Rohheitsdelikte“ sogar leicht gesunken sei. Das nutze aber dem Opfer in diesem Fall gar nichts. Der junge Mann kritisiert, dass viele Zeugen den Zwischenfall beobachtet hätten, doch keiner von ihnen habe den Täter verfolgt, als dieser die S-Bahn verlassen habe. Die polizeiliche Fahndung habe erst zwei Monate nach dem Übergriff begonnen. Ein Sprecher der Bundespolizei bestätigt gegenüber der Redaktion, dass es diesen Vorfall gegeben habe und dass die Ermittlungen liefen. Ein Leser der Zeitung vermutet einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Er hat Zweifel am Wahrheitsgehalt der Opfer-Aussagen und wirft der Redaktion einseitige und aufbauschende Berichterstattung vor. Er vermisst auch nachprüfbare Hinweise auf die Glaubwürdigkeit des Opfers. Der Beschwerdeführer sieht in dem Artikel eine „gesellschaftlich spaltende Hetze“. Diesen Vorwurf weist eine leitende Redakteurin der Zeitung zurück. Der Bericht beruhe auf überprüfbaren Fakten. Er schildere beispielhaft anhand eines konkreten Falles ein Phänomen, das vielen Berlinerinnen und Berlinern immer größere Sorgen mache. Es gehe um das Gefühl, sich im öffentlichen Raum nicht mehr sicher bewegen zu können. Lediglich die Schilderung des mutmaßlichen Täters als „arabisch aussehender Mann“ hätte rückblickend der weiteren redaktionellen Einordnung bedurft. Die Redakteurin weist den Vorwurf zurück, die Geschichte sei frei erfunden. Die polizeilichen Ermittlungen widersprächen dieser Behauptung.