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Quellen nicht transparent gemacht

Auseinandersetzungen wegen eines angeblich historischen Gebäudes

„Tage eines Kaffeehauses sind gezählt“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung ihren Bericht über Pläne eines Investors, ein Kaffeehaus abzureißen, um auf dem Gelände Häuser zu bauen. Sollte die Verwaltung den Plänen zustimmen, würde eines der ältesten Fachwerkhäuser der Stadt, dessen gastronomische Tradition bis ins Jahr 1766 zurückreicht, dem Erdboden gleichgemacht. Ein Leser der Zeitung hält die Veröffentlichung für falsch. Er sieht einen Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Die Darstellung der Zeitung sei nicht korrekt recherchiert, sondern vielmehr aus dem Online-Auftritt des bisherigen Pächters der Immobilie abgeschrieben. Tatsächlich handele es sich nicht um ein Fachwerkhaus. Auch die Aussage zur gastronomischen Tradition entspreche nicht den Tatsachen. Hier hätte die Autorin korrekt recherchieren und prüfen müssen, ob die Aussagen des Pächters zuträfen oder nur Werbung seien. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet, der Artikel sei durch einen Bürgerhinweis in den sozialen Medien angestoßen worden. Die Autorin habe das Thema aufgegriffen und bei beiden Seiten recherchiert. Die Überprüfung von Aussagen dreier Quellen sei im Tagesgeschäft einer Lokalredaktion als ausreichende Befolgung der journalistischen Sorgfaltspflicht anzusehen. Zudem habe die Autorin zum Zeitpunkt der Recherche und der ersten Berichterstattung keine Möglichkeit gehabt, zu anderen Erkenntnissen als den veröffentlichten zu kommen. Die Stadt als Bau- und Denkmalbehörde sei nicht in der Lage gewesen, entsprechende Anfragen qualifiziert zu beantworten. Die Redaktion habe ihre Erkenntnisse mit großer Sorgfalt ständig auf dem aktuell erreichbaren Stand gehalten und ihre Leser entsprechend unterrichtet.