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Ein Experte sieht sich falsch zitiert

Die ihm zugeschriebene Äußerung hat der Brot-Spezialist nie gemacht

Unter der Überschrift „Unser täglich Brot“ veröffentlicht eine Boulevardzeitung einen Service-Artikel über das Lebensmittel Brot. Der Beschwerdeführer ist in diesem Fall der im Artikel zitierte Experte. Im Fokus seiner Beschwerde steht die ihm zugeschriebene Aussage: „Nicht gut, denn es handelt sich oft um Backwaren aus Backmischungen, die industriell vorgebacken wurden und viele ungesunde Zusatzstoffe enthalten.“ Die Aussage stamme nicht von ihm, sei aber als sein Zitat gekennzeichnet. Das hinzugedichtete Wort „ungesund“ untergrabe seine fachliche Expertise. Der Vorsitzende der Chefredaktionen nimmt zu der Beschwerde Stellung und stellt fest, bei drei Zitierungsungenauigkeiten im gedruckten Beitrag handele es sich um ein nicht nachvollziehbares redaktionelles Versehen. Dies sei bedauerlich, aber im schnellen redaktionellen Tagesgeschäft leider nicht immer vermeidbar. Generell gelte in der Redaktion der Grundsatz größtmöglicher Sorgfalt. Dies werde schon dadurch ersichtlich, dass derselbe Artikel im Online-Format ohne die vom Beschwerdeführer bemängelten Abweichungen erschienen sei.