Kegelbrüder stehen nur unter Verdacht
Boulevardzeitung spricht im einem Teaser von „Brandstiftern“
Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Hier kommen vier Kegelbrüder frei!“ in einem Video-Beitrag über Männer einer Kegelmannschaft, die im Verdacht stehen, einen Brand auf Mallorca verursacht zu haben. Vier von ihnen dürfen das Gefängnis auf der Insel verlassen. Bei Facebook wird der Beitrag mit dem Teaser eingeleitet: „Nach 19 Tagen in Gefangenschaft auf der spanischen Ferien-Insel Mallorca. Hier kommen die Brandstifter aus dem Knast!“ Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die Männer ohne rechtsgültige Verurteilung als Brandstifter bezeichnet würden. Das sei hetzerisch. Er sieht die Ziffer 13, Richtlinie 13.1, des Kodex (Unschuldsvermutung/Vorverurteilung) verletzt. Die Rechtsabteilung der Zeitung widerspricht der Beschwerde. Die Berichterstattung verstoße nicht gegen den presseethischen Grundsatz des Vorverurteilungsverbots. Lediglich im Teaser eines Facebook-Beitrags – mithin wie in einer Überschrift – sei von „Brandstiftern“ die Rede. Im Text selbst tauche der Begriff nicht auf. Die Rechtsabteilung beruft sich auf die gängige Spruchpraxis des Presserats, wonach Überschriften in verkürzender und pointierter, zuspitzender Form grundsätzlich zulässig seien. Wer den beanstandeten Beitrag in Gänze lese, werde feststellen, dass die Tat der Kegelbrüder als bloßer Verdacht dargestellt werde.