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Zeitung verletzt Persönlichkeitsrechte

Die Identität von Opfern ist laut Pressekodex besonders zu schützen

„Junge Mutter in Leipzig getötet – Myriams Traum war eine eigene Pension am Meer“ -so überschreibt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung einen Beitrag. Der Artikel wird mit einem unverpixelten Foto des Opfers auf der Website „angeteasert“. In dem hinter der Paywall befindlichen Artikel ist das Opferfoto verpixelt. Als Quelle für das Bild wird Facebook genannt. Im Beitrag finden sich mehrere personenbezogene Daten (Vorname, abgekürzter Familienname, Alter, Studium, Beruf, ehemalige Studentenjob-Stelle). Auch der Name des Babys der Frau wird genannt. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Die Zeitung habe die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen verletzt. Auch das das Baby werde namentlich genannt. Die Fotos seien unverpixelt der Facebook-Seite des Opfers entnommen worden. Die Zeitung nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung, obwohl der Presserat ihr dazu in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen die Möglichkeit gegeben hatte.